Musikschule

Die Musikschule Würenlos bietet einen lebendigen, abwechslungsreichen und individuell ausgerichteten Unterricht für Kinder und Jugendliche an. Sie fördert die Freude am Musizieren und führt die Schülerinnen und Schüler in die Vielfalt der Musik ein.

Instrumental- und Sologesangsunterricht

Der Instrumental- und der Sologesangsunterricht kann von den Schülerinnen und Schülern der Unter-, Mittel- und Oberstufe mit Wohnsitz oder Schulort Würenlos und Lehrlingen bzw. Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr besucht werden. Der Instrumentalunterricht beginnt frühestens ab der 2. Klasse, respektive 2. Einschulungsklasse. Ausnahmen werden auf Antrag der Musiklehrperson, nach einem halben Jahr Privatunterricht, durch die Musikschulleitung bewilligt.

Anmeldung

Die Anmeldung ist für ein ganzes Schuljahr gültig und kann mittels Online-Formular erfolgen. Der Anmeldeschluss ist auf dem Anmeldeformular vermerkt.

Abmeldung

Die Abmeldung kann nur auf Ende jedes Schuljahres schriftlich erfolgen. Den Abmeldetalon finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Er kann auch auf der Schulverwaltung bezogen werden. Ohne schriftliche Abmeldung bis jeweils zum 30. April verlängert sich die Anmeldung um ein weiteres Schuljahr. Bei Schulaustritt endet die Anmeldung für den Instrumentalunterricht nicht automatisch.

Absenzen

Absenzen müssen der jeweiligen Lehrperson rechtzeitig gemeldet werden.

Probezeit

Bei Neueintritt und bei Instrumentenwechsel besteht eine Probezeit von 3 Monaten, innert welcher die Eltern ihr Kind schriftlich vom Unterricht wieder abmelden oder den Wechsel des Instrumentes beantragen können.

Gruppenunterricht

Der Gruppenunterricht für Blockflötenschüler und -schülerinnen ist nicht in jedem Fall gewährleistet und findet nur nach Absprache mit der Lehrperson statt.

Unterrichtsdauer

Wir bieten Unterrichtslektionen von 25, 35 und 45 Minuten für den Einzelunterricht an.

Tarife

Die Tarife gelten grundsätzlich für Würenloser Schülerinnen und Schüler. Auswärtige Unter- und Mittelstufenschülerinnen und -schüler bezahlen den doppelten Tarif. Der Oberstufentarif ist für Würenloser und auswärtige Schüler gleich (Kantonssubvention 1/3 Lektion = 15 Minuten gratis).

Notenmaterial und Instrumente

Die Kosten für die Anschaffung der Instrumente, der Noten und des Unterrichtsmaterials sowie allfällige Mietkosten für Instrumente gehen zu Lasten des Schülers resp. der Eltern.

Ensembles

Damit Ihr Kind auch das Zusammenspiel in Gruppen mit anderen Instrumenten erlernen und sein Können anwenden kann, bieten wir folgende Ensembles an: das Mittel- und das Oberstufenensemble (alle Instrumente) sowie das Streicher- und Gitarrenensemble und der Chor für Oberstufenschülerinnen und -schüler. Die Oberstufenensembles werden vom Kanton subventioniert und sind dadurch kostenlos. Bitte ermuntern Sie Ihr Kind diese Angebote zu nutzen. Ziel ist es, in der Gruppe zu musizieren und gemeinsam Spass an der Musik zu haben. 

Instrumentenvorstellung

Im Frühling findet jeweils unsere Instrumentenvorstellung statt. An diesem Anlass hat Ihr Kind die Möglichkeit, die einzelnen Instrumente zu hören, anzuschauen, anzufassen und auszuprobieren. Die Musiklehrpersonen stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Musikalische Früherziehung

Dieses Angebot ist für Kindergartenkinder (1. und 2. Kindergartenjahr). Der Unterricht wird in Gruppen von max. 10 Kindern, durch Frau Barbara Bucher Senn, erteilt. Die jeweilige Ausschreibung und die Anmeldeformulare werden durch die Kindergartenlehrpersonen abgegeben.

Musikgrundschule

Die Musikgrundschule ist in den Lehrplan der Volksschule integriert und damit für SchülerInnen der 1. und 2. Primar- sowie der Einschulungsklassen obligatorisch.

Weitere Informationen

Weitere Informationen können Sie aus dem Musikschulreglement entnehmen.