FAQ
Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet, vor Schulbeginn die Klassenlehrperson über eine Absenz ihres Kindes zu informieren. Erfassen Sie hierzu eine Absenzmeldung im KLAPP. Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Adressänderungen
Jede Adressänderung und jeder Wohnortswechsel ist der Schulverwaltung frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
Aufgabenhilfe
Die Aufgabenhilfe ist eine Einrichtung der Schule Würenlos, um den Schülerinnen und Schülern bei der Erledigung der Hausaufgaben zu helfen.
Arztbesuche
Arztbesuche und Zahnarztbesuche sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Andernfalls muss die Absenz frühzeitig im Klapp eingetragen werden.
Beschwerden
Zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden für Eltern und SchülerInnen besteht an der Schule Würenlos ein Beschwerdemanagement.
Besuchstage
Pro Jahr führt die Schule fünf offizielle Besuchstage durch. Die Daten sind in der Terminliste vermerkt. Unterrichtsbesuche sind nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit möglich.
Beurteilungsdossier
Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der Lernenden gesammelt. Die Unterlagen werden bei der Klassenlehrperson aufbewahrt und können von den Eltern und den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eingesehen werden.
Deutsch als Zweitsprache
DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist.
Diebstähle
Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
Dispensationen
Langandauernde oder gänzliche Befreiung vom Sportunterricht oder einem Teil davon (Bsp. Schwimmen) sind nur aufgrund eines Arztzeugnisses möglich.
Elektronische Geräte auf dem Schulareal
Im Schulhaus sind Handys und alle anderen elektronischen Geräte weder sicht- noch hörbar. Zu Beginn der Lektion werden die Handys in der dafür vorgesehenen Handybox deponiert und dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis verwendet werden. Die Verwendung des Handys während den grossen Pausen ist verboten.
Elternzusammenarbeit
Eltern und Lehrpersonen wollen grundsätzlich dasselbe: Das Kind optimal fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im Berufsleben wie auch in der Gesellschaft bestehen kann. Allerdings sind die Auffassungen darüber, was für das Kind gut und wichtig ist, verständlicherweise oft unterschiedlich. Eltern und Lehrpersonen erleben das Kind in verschiedenen Umfeldern. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und Lehrpersonen das Gespräch miteinander suchen und einander ihre Auffassungen darlegen. Wenn Lehrpersonen und Eltern ihre Probleme und Fragen offen ansprechen und miteinander diskutieren, vermeiden sie, dass das Kind zwischen den verschiedenen Parteien hin- und hergerissen wird.
Gefährliche Gegenstände
Sie sind in der Schule nicht erlaubt, werden den Schülerinnen und Schülern abgenommen und durch die Schulleitung aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht der Polizei übergeben werden).
Gesundheit
Ein Merkblatt gibt Informationen zur Schulunfallversicherung, Schulzahnpflege, den ärztlichen Kontrolluntersuchungen und den Schulimpfungen.
Gewalt
Physische und psychische Gewalt wird an unserer Schule nicht toleriert.
Grüssen
Auf dem Schulareal sind wir freundlich miteinander und grüssen uns.
Hausaufgaben
Hausaufgaben vertiefen das im Unterricht gelernte Wissen und die im Unterricht gelernten Kompetenzen. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben auch eine Brückenfunktion zum Elternhaus. Hausaufgaben sind gemäss der schulinternen Regelung zu erteilen und die Lernenden sollen sie in der Regel selbstständig lösen können.
Informatik
Der Informatikunterricht findet integrativ in den Schulfächern gemäss dem Lehrplan statt. Mindestziele werden innerhalb der Klassenstufen definiert. Erste Kontakte mit Medien und Informatik können bereits im Kindergarten stattfinden.
Informationen
Informationen über die Schule erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung. Sie erreichen alle Mitarbeitenden unter vorname.nachname@schulewuerenlos.ch. (Ausnahme Schulleitung: vorname.nachname@wuerenlos.ch). Es ist daher wichtig, dass der Schule immer eine aktuelle Elternadresse bekannt ist. Allgemeine Informationen über die Schule Würenlos entnehmen Sie auch der Webseite, dem Schulblatt und den Semesterschreiben der Schulleitung.
Gebäude, Mobiliar und Schulmaterial
Mutwillige Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar (inklusive Beschreiben und Bemalen) werden auf Kosten der Verursacher instand gestellt. Beschädigtes und verlorenes Schulmaterial wird auf Kosten der fehlbaren Schülerinnen und Schüler ersetzt. Beschädigungen an Schulbüchern, welche nicht durch normale Abnützung entstanden sind, müssen vergütet werden.
Kickboards und Fahrräder
Für das Benützen von Kickboards, Rollbrettern, Inlineskates u.ä. auf dem Schulweg gelten die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes. Die Eltern tragen die Verantwortung. Auf dem Areal gilt ein Fahrverbot, die Polizei verteilt bei Zuwiderhandlung Bussen.
Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst
Kontakte
Jede Lehrperson ist per KLAPP oder Mail erreichbar: vorname.nachname@schulewuerenlos.ch. Die Lehrpersonen teilen den Eltern mit, ob und wann sie telefonisch, per SMS oder über weitere Kanäle erreichbar sind. Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Medien und Zeiten und respektieren Sie die Privatsphäre der Lehrpersonen.
Krankheit oder Abwesenheit von Lehrpersonen
Ist eine Lehrperson unvorhergesehen abwesend, gewährleistet die Schule am Morgen die Betreuung (Ausnahme Oberstufe). Am Nachmittag kann es bei kurzfristigen Abwesenheiten zu Stundenausfällen kommen. Eine Betreuung der Lernenden wird angeboten. Bei einer länger andauernden Abwesenheit ist die Schule um eine Stellvertretung besorgt.
Lehrmittel
Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden die Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Leitbild
Das Leitbild der Schule Würenlos beschreibt unsere Werte und Haltungen. Es ist wegleitend für die Entwicklung unserer Schule.
Littering
Jede Klasse übernimmt mehrmals im Jahr die Grobreinigung von Litteringabfällen auf dem Schulareal.
Notfälle
Die Schule Würenlos besitzt ein umfangreiches Notfallkonzept, um auf ausserordentliche Vorfälle rasch und professionell reagieren zu können.
Pausenplatz
Während der Pausen ist das Betreten des Schulhausareals für Eltern und nichtangestellte Personen der Schule verboten. Die Pausen bieten den Schülerinnen und Schülern einen geschützten Raum. Bei Konflikten und Zwischenfällen helfen die verantwortlichen Lehrpersonen (Pausenaufsicht).
Promotionsverordnung
Die Gesamtbeurteilung der Lernenden setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Alle Grundlagen werden im Beurteilungsdossier gesammelt. Die Sachkompetenz wird auf Grund der Beurteilungsbelege (Prüfungen, Arbeiten, Beobachtungen, usw.) erstellt und in einer Note ausgedrückt. Im Kindergarten wird ein Einschätzungsbogen, in der 1. Klasse (inkl. EK) werden Wortberichte erstellt. Die Selbst- und Sozialkompetenz umfasst die Beurteilung aller beteiligten Lehrpersonen. Sie wird in einem Wortbericht ausgewiesen.
Prüfungen
Prüfungen dienen generell der Überprüfung des während dem Unterricht vermittelten Schulstoffs. In allen Stufen dürfen sowohl mündliche und schriftliche sowie angesagte und unvorbereitete Prüfungen stattfinden.
An der Primarschule müssen die Lehrpersonen den Eltern die Noten der schriftlichen Prüfungen mitteilen. Es liegt im Ermessen der Lehrperson, ob sie die Prüfungen den Kindern mit nach Hause gibt. Die Prüfungen müssen im Beurteilungsdossier abgelegt und den Eltern auf Wunsch vorgelegt werden.
An der Oberstufe werden die Eltern nebst dem offiziellen Zwischenbericht und Jahreszeugnis mit einem Zwischenzeugnis im November und April über den Lernstand informiert.
Q-Halbtag
Die Eltern haben Anrecht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Dieser kann pro Schuljahr auch zusammengefasst bezogen werden (total zwei Schultage pro Schuljahr). Bei besonderen Schulanlässen oder an Prüfungstagen werden die freien Schulhalbtage in der Regel nicht bewilligt. Die Eltern müssen den Bezug der schulfreien Halbtage mindestens drei Tage vorher der betroffenen Lehrperson via Klapp (neue Absenzmeldung – Jokertag).
Qualität
Schulleitung und Lehrpersonen entwickeln und sichern die Qualität. Die Schule Würenlos hat ein Konzept mit einer Mehrjahresplanung zur Umsetzung von Qualitätsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen. Das Konzept basiert auf dem Leitbild der Schule, auf dem Bericht der kantonalen Qualitätskontrolle sowie auf QUES Aargau, dem kantonalen Qualitätsmanagementkonzept einer geleiteten Schule. Mit der schrittweisen Umsetzung soll die Schul- und Unterrichtsqualität nachhaltig gesteigert werden.
Religionsunterricht
Die Landeskirchen bieten konfessionellen Religionsunterricht an. Die Organisation und Durchführung liegen in der Verantwortung der Landeskirchen. Für Dispensationen sind die Religionslehrpersonen zuständig.
Schulleitung / Schulverwaltung
Der Schulleitung obliegt die operative Führung der Schule. Sie ist zuständig für die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Personalführung, die Finanzen, die Organisation und die Administration sowie für Information und Kommunikation. Die Schulverwaltung unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung der Aufgaben.
Schulverordnung / Hausordnung
Die Schul-und Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.
Schulpsychologischer Dienst
Die Gemeinde Würenlos ist dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) Baden angeschlossen.
Schulreisen
Schulreisen und Schullager sind für jedes Kind einer der Höhepunkte im Schuljahr. Es besteht ein internes Konzept. Während eines Schuljahres führt jede Klasse eine Schulreise und eine oder mehrere Exkursionen durch. An der Mittelstufe können auch mehrtägige Reisen oder ein Schullager stattfinden. An der Oberstufe organisieren die Klassen zum Ende der Schulzeit eine Abschlussreise.
Schulsozialarbeit
Auf den Grundlagen sozialarbeiterischer und sozialpädagogischer Methoden werden den SchülerInnen und ihren Bezugspersonen sowie den Lehrpersonen niederschwellige Beratungs-, Begleitungs- und Interventionsangebote zur Verfügung gestellt.
Schulweg
Für Kinder ist der Weg zur Schule ein besonderes Erlebnis. Sie machen dabei wichtige soziale Erfahrungen. Der Weg trägt zur intellektuellen Entwicklung bei und dient der Bewegungsförderung. Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte verzichten Sie wenn immer möglich auf den Autotransport.
Unfall
Sollte Ihr Kind während des Unterrichts oder während Schulveranstaltungen verunfallen, handelt die verantwortliche Aufsichtsperson gemäss den Anweisungen im Notfallkonzept. Bei geringfügiger Beeinträchtigung versuchen wir die Erziehungsberechtigten herbeizurufen oder – falls wir niemanden erreichen – einen Arzt beizuziehen. Es ist daher wichtig, dass wir eine gültige Telefonnummer der Erziehungsberechtigten in unseren Unterlagen haben. Bei schwerwiegenderen Verletzungen wird gegebenenfalls die Ambulanz alarmiert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es den Lehrpersonen nicht erlaubt, verletzte SchülerInnen selbst zur Notfallversorgung zu transportieren. Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich durch die Schule informiert.
Urlaub
Urlaub wird nur aus wichtigen Gründen gewährt. Urlaube für Ferienverlängerungen bewilligen die Schulleitung zurückhaltend und nur aus belegten, wichtigen Gründen. Bitte reichen Sie in diesem Fall das Gesuch mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Urlaub ein.
Versicherung
Unfälle in der Schule werden gemäss Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich durch diese Versicherung gedeckt. Für Sachbeschädigungen gegenüber der Schule oder Dritten wird den Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Für Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
Zahnprophylaxe
Mehrmals pro Jahr werden die Kinder während des Unterrichtes durch ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorinnen in der Zahnpflege instruiert.
Zeugnis
Im Kindergarten wird einmal im Jahr der Einschätzungsbogen ausgefüllt und mit den Eltern besprochen. Der Einschätzungsbogen ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt. In der 1. Klasse der Primarschule wird per Schuljahresende ein Wortbericht ausgestellt. Ab der 2. Primarschulklasse erhalten die Lernenden am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis, das über Promotion oder Remotion entscheidet.
Zwischenbericht
Am Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die Lernenden bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgsreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.